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§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen des Auftragnehmers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
  2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebote, Lieferfristen, Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise werden in Euro angegeben und gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind freibleibend. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Lager Pulheim, sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung bei einem Nettowarenwert bis 500 Euro nicht ein, diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Ab einem Nettowarenwert von 500 Euro verstehen sich die Preise inklusive Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

§ 3 Zahlung

  1. Die Zahlung ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug und innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto zu leisten. Bei Bankeinzug wird ein Abzug von 3% Skonto gewährt. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
  2. Bei Zahlungsverzug werden alle offen stehenden Rechnungen ohne Abzug sofort fällig.

§ 4 Lieferung

  1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Der Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
  3. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch dem eines Zulieferers- insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
  4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur weiteren Veräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 des HGB gelten mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber, der kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren und der Auftraggeber, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verwendung, bzw. Weiterveräußerung schriftlich anzuzeigen hat. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu fi nden sind, dürfen gegen den Auftragnehmer nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von 2 Monaten, nach dem die Ware den Auftragnehmer verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss aller anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpfl ichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung jedoch nicht möglich, kann eine Zahlungsminderung vereinbart werden, diese jedoch höchstens in Höhe der Kosten einer Ersatzlieferung des entsprechenden Auftrags. Lässt der Auftragnehmer die ihm gestellten angemessenen Fristen verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materialien bzw. technischer Komponenten haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den eigenen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers nicht bestehen. Soweit bestimmte Sonderarbeiten durch eine Drittfi rma ausgeführt werden, geltend die Lieferungsbedingungen dieser Branche. Für ein Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.

§ 6 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalte

  1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 7 Werbung / Impressum

  1. Der Auftragnehmer kann auf den Erzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Hat der Auftraggeber ein überwiegendes Interesse daran, dass ein solcher Aufdruck nicht erfolgt, ist dies vor Produktion dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht, in solchen Fällen vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Pulheim. Ist der Auftraggeber nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist Gerichtsstand für das Mahnverfahren das für die Niederlassung des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht.
  2. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes sowie des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes (CISG).

§ 9 Bundesdatenschutzgesetz

  1. Der Auftraggeber gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden (§ 3 BDSG). Die Rechnung (Lieferschein) gilt zugleich als Benachrichtigung im Sinne des § 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Teilweise Aufhebung der Bedingungen

  1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht.

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